Familienbeihilfe

Anspruch auf Familienbeihilfe in der Lehrzeit

August 21, 2018

Solange du dich noch in der Ausbildung befindest, läuft der Anspruch auf Familienbeihilfe weiter – grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr.

Da die Lehre erst der Anfang der Karriere ist, verfügen Lehrlinge in der Regel über ein eher geringes Einkommen (die Lehrlingsentschädigung). Um die zahlreichen Ausgaben wie Wohnen, Essen, Kleidung, Fahrten zur Arbeit dennoch abdecken zu können, verfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe deshalb nach den Pflichtschuljahren nicht sofort. Grundsätzlich gilt der Anspruch während der Ausbildung bis zum 24. Lebensjahr.

Wer hat ab 18 noch Anspruch auf Beihilfe?

  • Für Kinder, die bereits 18 Jahre alt sind, besteht nur dann Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn sie sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule etc.).
  • In den Zeiten zwischen Matura und Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst gibt es Familienbeihilfe, wenn die Berufsausbildung nach Ende des Dienstes so rasch wie möglich fortgesetzt wird.
  • In der Zeit zwischen Ende des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes und Beginn einer Ausbildung gibt es ebenfalls Familienbeihilfe.

Wichtig ist also, dass du dich entweder in einer Ausbildung befindest oder bereits eine in Aussicht hast.

Direktauszahlung der Familienbeihilfe an volljährige Kinder

Bist du bereits volljährig, so kannst du die direkte Auszahlung der monatlichen Unterstützung beim Finanzamt beantragen. Der Anspruch auf Familienbeihilfe geht jedoch weiterhin von den Eltern aus. Sie müssen dir ihre Zustimmung auf dem Antragsformular mit einer Unterschrift bestätigen. Sind deine Eltern nicht damit einverstanden, kann die Direktauszahlung auch von ihnen widerrufen werden. Der anspruchsberechtigte Elternteil kann die Direktauszahlung an ein volljähriges Kind auch selbst beantragen.

Nähere Informationen zur Familienbeihilfe findest du bei der Arbeiterkammer . Außerdem könnte dich auch unser Blogbeitrag zu weiteren Förderungsmöglichkeiten für Lehrlinge interessieren.

Photo by Christian Dubovan on Unsplash