Obwohl Alkohol in Österreich nicht verpönt, sondern sogar zum gesellschaftlichen Alltag gehört, nehmen manche dann doch Redewendungen wie „Ein Gläschen hat noch keinem geschadet“ zu wörtlich. Am Arbeitsplatz gilt in den meisten Betrieben striktes Alkoholverbot. Wer bei der Arbeit trinkt, oder bereits alkoholisiert zur Arbeit kommt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kolleginnen und Kollegen. Denn in Berufen, wo mit Maschinen, Fahrzeugen oder Chemikalien gearbeitet wird, kann Alkohol schnell große Probleme mit sich bringen. Zudem führt der Konsum von Alkohol meist zu mehr Fehlzeiten und Krankenständen. Alkoholkonsum zieht darüber hinaus auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, womöglich auch die Entlassung, mit sich.

Wie erkenne ich, dass mein Kollege trinkt?

Warnzeichen für ein Alkoholproblem können ganz unterschiedliche Verhaltensweisen sein. Der Geruch nach Alkohol, also die besagte „Fahne“, ist kaum zu überriechen und auch generell verhält sich ein Betrunkener sehr unkonzentriert. Die Arbeitsleistung lässt plötzlich nach und häufiges Fehlen zählt schon zum Normalzustand. Gereiztheit und sozialer Rückzug könnten ebenfalls darauf hinweisen. Doch wie gehst du nun vor, damit du den Betroffenen nicht vor den Kopf stößt? Sollst du deine Kollegen ansprechen?

Probleme ansprechen

Auf jeden Fall solltest du das Problem offen angehen. Wenn du normalerweise eine gute Beziehung zum Kollegen hast, wird er dir das auch bestimmt nicht übel nehmen. Besser ist aber du suchst das Gespräch zum Chef. Das hilft auch der betroffenen Person, denn je länger gewartet wird, desto schwieriger wird die Situation für alle Beteiligten. Das Verhalten des Kollegen zu vertuschen, ist keinesfalls der richtige Weg. Wenn du Mehrarbeit leistest, Fehler kaschierst oder seine Fehltage rechtfertigst, sieht der Betroffene nämlich keine Notwendigkeit, sein Verhalten zu ändern.

Natürlich kannst du dir nicht immer sicher sein, dass das Verhalten des Kollegen dem Alkohol geschuldet ist. Es ist auch nicht deine Aufgabe das nachzuweisen. Auf jeden Fall ist es aber besser, den Betroffenen darauf anzusprechen, als gar nicht zu handeln.

 

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