Mit jeder deiner Monatsentschädigung bezahlst du auch Steuern. Deshalb kannst du ab Beginn eines jeden neuen Jahres einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen, um zu überprüfen, ob du im letzten Jahr zu viel Steuern bezahlt hast. Wenn sich herausstellt, dass du zu viel Steuern bezahlt hast, dann erhältst du eine Gutschrift und bekommst die zu viel bezahlten Steuern wieder zurück.
Solltest du aus irgendeinem Grund aber zu wenig Steuern bezahlt haben, dann kann es auch zu einer Steuernachzahlung kommen. ABER: Dann kannst du den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung auch noch zurückziehen.
Lehrlinge erhalten die Steuer meist aus den folgenden Gründen zurück:
- Unterschiedlich hohe Lehrlingsentschädigungen während eines Jahres
- Wechsel von Arbeitgeber während eines Jahres
- In einem Jahr nicht durchgehend angestellt
Frist und Formular
Den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für ein bestimmtes Jahr kannst du bis zu fünf Jahre im Nachhinein stellen. Das Formular dafür holst du dir entweder beim Finanzamt (Feldkirch oder Bregenz) oder online auf FinanzOnline. Ist das Formular erstmal eingereicht, musst du dich etwas gedulden, bis das Finanzamt alle Berechnungen durchgeführt hat. Stellt sich heraus, dass du eine Gutschrift erhältst, bekommst du diese direkt auf dein Konto überweisen.