Wenn du während deiner Lehre schwanger wirst, dann informiere deinen Lehrberechtigten oder deine Lehrberechtigte so früh wie möglich darüber und bring eine ärztliche Bescheinigung mit. Du brauchst definitiv keine Angst vor der Reaktion deines Chefs zu haben. Da es in Österreich den Mutterschutz gibt, darf er dich nicht einfach rauswerfen; es sei denn es würde zu einem schwerwiegenden Zwischenfall kommen oder das Gericht würde deiner Entlassung zustimmen.
Keine Überstunden
Wenn du schwanger bist, schützt dich der Mutterschutz nicht nur vor Entlassung, sondern sorgt auch dafür, dass es dir und deinem Baby gut geht. Deswegen sind Überstunden während der Schwangerschaft und der Stillzeit tabu. Du darfst pro Tag höchstens neun Stunden und pro Woche höchstens 40 Stunden arbeiten. Acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt hast du das Recht auf Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit bekommst du anstatt von deinem normalen Gehalt Wochengeld von der Krankenkasse
Karenz
Sind die acht Wochen nach der Geburt vergangen, so kannst du oder der Vater bis zum zweiten Lebensjahr eures Babys Karenz beantragen. Ihr könnt euch die Karenz auch teilen. Während dieser Zeit ist es ebenfalls nicht erlaubt euch zu entlassen.
Ausnahmen
Der Entlassungsschutz gilt nicht während der Probezeit und bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten Sonderregelungen. Hierüber informierst du dich am besten bei der Arbeiterkammer. Die Mitarbeiter der Arbeiterkammer haben aber auch noch andere nützliche Tipps für dich. Dort erfährst du beispielsweise, was es mit dem Kinderbetreuungsgeld auf sich hat.
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