Deine Lehrstelle ist nicht das, was du dir vorgestellt hast? Wenn es Schwierigkeiten bei der Arbeit gibt, scheint es dir möglicherweise so, als ob der Ausbildungs- oder Betriebswechsel der einfachste „Ausweg“ ist. Doch: Ganz egal ob es am Unternehmen oder an der Arbeit selbst liegt – ein Lehrstellenwechsel sollte wohlüberlegt sein.
Überlegt handeln
Im Leben geht es immer mal wieder bergab, damit es danach auch wieder bergauf gehen kann. Deshalb solltest du dich von schlechten Phasen nicht gleich aus der Bahn bringen lassen. Wenn du also das Gefühl hast, am falschen Arbeitsplatz zu sein, warte erstmal noch ein paar Wochen ab, um zu sehen, ob es sich gerade nicht einfach nur um eine schlechte Phase handelt. Geht das Gefühl dann nach einiger Zeit trotzdem nicht weg, suche zuerst das Gespräch mit deinem Ausbildner. Erzähl ihm was dich stört, was du gerne geändert haben möchtest! Bei diesem Gespräch können als Unterstützung natürlich auch deine Eltern dabei sein.
Auch wenn das in deiner Situation nicht sehr motivierend klingt: Oft ist es einfacher, die Lehre dennoch in diesem Betrieb abzuschließen, als die Lehrstelle zu wechseln. Denke daran, dass du nach Beendigung deiner Lehre den Betrieb ohne Probleme wechseln kannst und auch in einem anderen, verwandten Berufsfeld einen Job findest!
Auflösung
- Die ersten drei Monate deiner Lehre sind die Probezeit. Merkst du in jener Zeit, dass der Beruf oder der Betrieb nichts für dich ist, kannst du dein Arbeitsverhältnis ganz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen, schriftlich auflösen. Dasselbe Recht steht auch dem Arbeitgeber zu.
- Beim Austritt spricht löst der Lehrling den Lehrvertrag vorzeitig auf. Trifft den Arbeitgeber beim Austritt eine Verschuldung, so steht dem Lehrling Schadenersatz zu.
- Bei einer außerordentlichen Auflösung beendet der Lehrling mit dem Ende des Lehrjahres sein Arbeitsverhältnis. Dafür ist keine Begründung nötig, jedoch musst du eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Diese Auflösung erfolgt schriftlich. Solltest du noch minderjährig sein, ist die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters notwendig.
Viele weitere Informationen zu einer Auflösung findest du hier.