Steht ein „Nicht Genügend“ erstmal im Zeugnis, verschwindet bei vielen Lehrlingen schnell die Hoffnung. Doch dass das Nicht-Bestehen noch lange kein Grund ist, den Kopf in den Sand zu stecken, zeigen die Möglichkeiten, die hast, die Prüfung nachzuholen.
Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?
Im Falle des Nichtbestehens der Lehrabschlussprüfung kannst du eine Wiederholungsprüfung beantragen. Im Prüfungszeugnis siehst du, in welchem Gegenstand du die Wiederholungsprüfung ablegen musst. Und: Es sind nur jene Gegenstände zu wiederholen, die negativ sind. Nun heißt es: Hoffnung nicht aufgeben, denn du kannst die Lehrabschlussprüfung so oft wiederholen, wie du möchtest!
Muss ich für die zusätzlichen Prüfungsantritte bezahlen?
Ein weiterer Grund zum Aufatmen: Es ist gesetzlich festgelegt, dass du für eine Wiederholung aufgrund eines Nicht-Bestehens keine Prüfungsgebühren und Materialkosten zahlen musst.
Wiederholungsprüfung und Wehrdienst/Zivildienst
Bei unerwarteten wirtschaftlichen oder familiären Ereignissen kannst du einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit oder einen Aufschub des Einrückungstermins stellen. Formulare dazu findest du hier. Nutze jenes mit dem Titel „Antrag auf Aufschub/Befreiung“.
Wirst du während der Weiterverwendungszeit (also drei Monate nach Ablegen der Lehrabschlussprüfung) zum Zivil- oder Wehrdienst einberufen, dann wird deine Weiterverwendungszeit unterbrochen und du kannst ebenfalls nach dem Dienst wieder weiter arbeiten.
Achtung: Für die Wiederholungsprüfung musst du einen neuen Termin vereinbaren.