Die ersten drei Monate: Probezeit
Die Probezeit ist dazu da, um sowohl dir als Lehrling, als auch deinem Arbeitgeber eine „Kennenlernphase“ zu ermöglichen. Sie dauert drei Monate und zeichnet sich durch ein ganz bestimmtes Merkmal aus: Während der Probezeit, also den ersten drei Monaten deiner Lehre, kannst du oder dein Arbeitgeber den Lehrvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen. Das heißt auf der einen Seite, dass du in diesen drei Monaten deinen Arbeitgeber merken lassen musst, dass du genau der/die Richtige für diese Lehrstelle bist. Auf der anderen Seite bietet die Probezeit dir die Möglichkeit, festzustellen ob der Betrieb zu dir passt und dir deine Arbeit gefällt.
Das letzte Lehrjahr ist vorbei: Was jetzt?
Im Lehrvertrag wird vereinbart, dass das Lehrverhältnis nach Ablauf deiner Lehrzeit endet. Das Lehrverhältnis kann auch schon vorher aufgelöst werden, beispielsweise hast du als Lehrling immer das Recht zu kündigen. Weitere Infos zur vorzeitigen Beendigung des Lehrverhältnis findest du außerdem hier.
Nach Bestehen deiner Lehrabschlussprüfung muss dich der Betrieb weiterhin noch drei Monate beschäftigen. Wenn du nur die Hälfte der Lehrzeit dort gearbeitet hast, verkürzt sich diese Zeit auf 1,5 Monate. Dir steht es jedoch nach Beendigung der Lehrzeit immer frei, den Betrieb zu wechseln.
Im Guten auseinandergehen
Sowohl dein Ausbildungsbetrieb als auch du seid der Meinung, dass diese Lehre oder der Betrieb nicht zu dir passen? Dann kann das Lehrverhältnis einvernehmlich aufgelöst werden. Einer deiner Elternteile muss der Beendigung des Lehrverhältnisses zustimmen, sofern du unter 18 bist.
Das solltest du dir nicht erlauben
Stehlen, einfach verschwinden oder handgreiflich werden: Das geht in deinem Lehrbetrieb auf keinen Fall. Solltest du dir so etwas erlauben, kannst du deine Lehrstelle verlieren und entlassen werden.