Wenn der Kopf brummt, das Fieberthermometer Alarm schlägt, oder ein unglücklicher Unfall dich ans Bett fesselt, gilt vor allem eines: Daheim bleiben und erstmal ausruhen! Doch mit der Arbeitsverhinderung kommen meist auch einige Fragen auf. Welche Rechte hast du im Krankenstand? Worauf musst du auf jeden Fall achten? Und wie sieht es mit der Lehrlingsentschädigung aus?

 

Der erste Schritt im Krankheitsfall

Fühlst du dich nicht in der Lage, zur Arbeit gehen zu können, ist das Bekanntgeben bei deinem Arbeitgeber der allererste Schritt. Am besten machst du das noch bevor Arbeitsbeginn. Anschließend machst du dich gleich auf den Weg zu einem Arzt, denn Arbeitgeber haben auch nur bei einem eintägigen Krankenstand das Recht, eine Krankenstandbestätigung zu verlangen.

 

Die Krankenstandbestätigung

Die Bestätigung, welche dir dein Arzt ausstellt, gibt an, wie lange du von der Arbeit fernbleiben musst. Sie enthält Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung. Achtung: Mit Ursache ist keinesfalls die genaue Diagnose deiner Krankheit gemeint – das ist Privatsache. Dem Arzt teilst du lediglich mit, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt. Die Krankenstandbestätigung ist deshalb so wichtig, weil der Arbeitgeber dir die Lehrlingsentschädigung nicht bezahlen muss, solange du die nötigen Krankmeldungen nicht vorzeigst.

 

Schnellstmöglich wieder auf die Beine kommen

Bist du aufgrund einer Erkrankung im Krankenstand, darfst du nichts tun, was das Gesundwerden verzögern könnte. Ist also beispielsweise eine Grippe der Grund, warum du daheimbleiben musst, gilt es so viel Zeit wie möglich zuhause zu verbringen. Daher solltest du wirklich nur für Arztbesuche oder den Gang in die Apotheke das Haus verlassen. Diese Auflagen variieren von Krankheit zu Krankheit und erfährst du ebenso von deinem Arzt.

 

Alles in allem gilt: Kommuniziere deinem Arbeitgeber klar und rechtzeitig, dass du nicht zur Arbeit kommen kannst und konzentrier dich danach auf dich selbst – dann kommt auch das Gesundwerden von ganz allein.

 

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