Du hast die Zusage für deine Wunschlehrstelle bekommen? Dann ist ein Lehrvertrag dafür da, alles schriftlich zu fixieren.

Gratulation – mit dem Abschluss des Lehrvertrages hast du, bis auf den ersten Arbeitstag, schon so gut wie alle Schritte zum Start in die Lehre geschafft! Der Lehrvertrag hält nun alle wichtigen Punkte über das Lehrverhältnis, deine Lehrlingsentschädigung sowie deine Rechten und Pflichten fest.

Eckdaten zum Lehrvertrag

Ein Lehrvertrag erfolgt schriftlich. Bist du beim Abschluss noch minderjährig (18. Lebensjahr noch nicht vollendet), unterschreibt ein gesetzlicher Vertreter (meist deine Eltern) für dich. Insgesamt schreibt dein Lehrbetrieb den Vertrag in 4-facher Ausführung. Du unterschreibst alle davon und ein Exemplar gehört dir – bewahre den Vertrag gut auf! Ist das erstmal erledigt, meldet dich der Lehrbetrieb bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung an. Sobald der Lehrvertrag von der Lehrlingsstelle überprüft und bestätigt wurde, ist alles unter Dach und Fach. Als Lehrling fallen für dich keine Kosten für den Lehrvertrag an.

Checkliste: Diese Punkte muss der Vertrag beinhalten:

  • Datum des Vertragsabschlusses
  • Höhe der Lehrlingsentschädigung pro Jahr
  • Deine Daten
  • Beschreibung deines Lehrberufes
  • Dauer der Lehrzeit
  • Anfang und Ende der Ausbildung
  • Daten des Lehrberechtigten und des Betriebes
  • Berufsschulpflichten
  • Nachweis deiner bereits vorhandenen Ausbildungszeiten
  • Hinweis auf eine mögliche Ausbildung in einem Ausbildungsverbund

 

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