Was du wissen solltest: Als männlicher, österreichischer Staatsbürger bist du ab deinem 17. Geburtstag stellungspflichtig (musterungspflichtig).
- Wichtig: Sollte sich deine Einberufung zeitlich mit deiner Lehre überschneiden, liest du hiermehr Infos dazu.
Der Stellungstermin
Zum Stellungstermin musst du hin, denn sonst bekommst du eine Strafanzeige und eine Geldstrafe. Den Termin bekommst du zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag per Post zugeschickt. Mittels Seh-, Hör-, Bluttests, psychologischen Tests und stichprobenartigen Drogentests wird beim Stellungstermin in Innsbruck überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Anschließend erhältst du die Ergebnisse des Checks. Es gibt drei verschiedene Arten von Tauglichkeit:
- Tauglich:Du bekommst die Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten.
- Vorübergehend untauglich: Du erhältst einen erneuten, späteren Stellungstermin.
- Untauglich:Du musst keinen Wehr- oder Zivildienst leisten, weil du aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig bist.
Der Grundwehrdienst
Im Grundwehrdienst trittst du deinen Dienst beim Bundesheer an. Bist du tauglich, so bekommst du sechs Monate bis vier Wochen im Vorfeld den genauen Einrückungstermin. Normalerweise wirst du nach der Matura oder der Lehre einberufen. Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.
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Frühzeitiges Einrücken
Möchtest du den Grundwehrdienst früher ableisten, dann kannst du das ab deinem 18. Geburtstag machen. Dafür gibst du deine freiwillige Meldung sowie die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz ab.
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Aufschub
Solltest du durch den Grundwehrdienst einen Nachteil in deiner Ausbildung haben, kannst du einen Antrag auf Aufschub stellen. Wichtig:Antrag vor Erhalten des Einrückungstermins abgeben!
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Befristete Befreiung
Bei unerwarteten wirtschaftlichen oder familiären Ereignissen kannst du einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit stellen. Formulare dazu findest du hier.
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Finanzielles
Während deiner Zeit im Bundesheer erhältst du ein Monatsgeld. Auch die Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung und Fahrkostenersatz bekommst du gestellt.
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