Während im Urlaub bei 30 Grad noch große Freude aufkommt, sieht man dem bei der Arbeit schon eher kritisch entgegen. Enorme Hitze wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit und die Motivation am Arbeitsplatz aus und bringt ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich. Ein Gesetz, das dir erlaubt deinen Arbeitsplatz bei zu hohen sommerlichen Temperaturen zu verlassen, gibt es nicht. Also gibt es auch bei 35 Grad im Schatten kein Hitzefrei für Arbeitnehmer – außer bei Bauarbeitern.

Bauarbeiter: Hitze als Schlechtwetter

Seit 2013 gilt für Bauarbeiter, Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüstbauer auch Hitze als Schlechtwetter. Das bedeutet, dass ab 35 Grad ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden muss, oder das Arbeiten im Freien eingestellt wird. Diese Entscheidung trifft dein Arbeitgeber. Für Stunden, die aufgrund der Hitze entfallen, gibt es eine Schlechtwetterentschädigung.

Arbeiten im Freien

Besonders wenn du im Freien arbeitest, solltest du dich vor der Hitze schützen. Hier helfen Sonnenbrille und Kopfbedeckung schon viel, um dich vor der starken Sonnenstrahlung zu schützen. Zudem solltest du darauf achten, genügend Pausen einzulegen, schwere Arbeiten zu reduzieren und ausreichend Wasser zu trinken. Außerdem kannst du deinen Vorgesetzten fragen, ob du morgens etwas früher anfangen kannst, um der starken Mittagssonne auszuweichen.

Kein Recht auf Klimaanlage

Auch in geschlossenen Räumen kann die Hitze ganz schön anstrengend werden. Wenn der Schweiß rinnt und die Sonne durch das Fenster blendet, wünschen sich viele eine Klimaanlage. Ein Recht auf eine Klimaanlage am Arbeitsplatz gibt es jedoch nicht. Ebenfalls keine Pflicht sind Geräte wie Ventilatoren oder Luftbefeuchter – deinen Arbeitgeber jedoch danach zu fragen, ist allemal einen Versuch wert. Dennoch sollte kein Arbeitnehmer der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein: Markisen und Rollos spenden an solch heißen Tagen Schatten.

 

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