Um Jugendliche zu schützen, regelt das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz bestimmte Schutzbestimmungen. Dazu zählt beispielsweise deine erlaubte Stundenanzahl pro Tag, wann du spätestens Feierabend hast und an welchen Tagen du nicht arbeiten darfst.

Wie lange darf ich als Jugendlicher bis 18 arbeiten?

Allgemein gilt: Die Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden täglich, also 40 Stunden wöchentlich. Arbeitest du an einem Tag mal weniger als acht Stunden, so darfst du an einem anderen auch neun Stunden arbeiten. Aber hier liegt die Grenze: Mehr als neun Stunden Tagesarbeitszeit sind nicht erlaubt. Generell sollten zu lange Arbeitstage oder zu stundenintensive Wochen sich auf lange Sicht immer wieder ausgleichen, sodass am Ende des Jahres der Durchschnitt bei einer 40-Stunden-Woche liegt.

Darf ich Überstunden machen?

Bist du bereits über 16 Jahre alt, darf deine Arbeitszeit um eine halbe Stunde pro Tag verlängert werden („Überstunden“). Achtung: Für diese Mehrarbeit erhältst du 50% Zuschlag. In einer Woche darfst du nicht mehr als drei Überstunden leisten.

Wann darf ich nicht arbeiten?

An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche Lehrlinge nicht arbeiten. Für das Gastgewerbe gilt dieses Verbot nicht – hier muss jeder zweite Sonntag frei bleiben. Während eines normalen Arbeitstages steht dir nach spätestens sechs Stunden Arbeit eine halbe Stunde Pause zu. Zwischen Feierabend und Beginn des nächsten Arbeitstages müssen außerdem zwölf Stunden Pause liegen.

Darf ich in der Nacht arbeiten?

Als Nachtruhe gilt die Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Ausnahmen gelten hier für Lehrlinge im Gastgewerbe (über 16 Jahre bis 23 Uhr erlaubt) oder Bäcker (über 15 Jahre ab vier Uhr erlaubt).

 

Näheres zu erlaubten Arbeitszeiten für Jugendliche erfährst du auch im Beitrag der Wirtschaftskammer.

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