Als Lehrling hast du das Recht auf einen Lohn in Form von einer Lehrlingsentschädigung. Die Höhe des Lehrlingsgehalts hängt ganz von der Branche ab, in der du deine Ausbildung machst. Ein Maurerlehrling verdient beispielsweise mehr als ein Malerlehrling. Falls du dich vor einem Bewerbungsgespräch darüber informieren willst, wieviel Gehalt dir in deinem Traumjob zusteht, dann wirf doch mal einen Blick in den Kollektivvertrag.

 

Der Kollektivvertrag ist wie ein Gesetz

Der Kollektivvertrag ist ähnlich wie ein Gesetz und wird von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern ausgehandelt. Du findest dort das Gehalt, das du mindestens bekommen musst. Etwas schneller geht die Berechnung aber mit dem Brutto/Netto Rechner. Es kann auch vorkommen, dass es in deiner Branche keinen Kollektivvertrag gibt, dann ist dein Gehalt vom Bundeseinigungsamt festgelegt oder dein Chef vereinbart individuell mit dir dein Gehalt. Wichtig zu wissen, ist noch, dass dir dein Gehalt entweder wöchentlich oder monatlich ausbezahlt wird. Bei einer monatlichen Auszahlung, bekommst du in Österreich 14 Mal im Jahr ein Gehalt.

 

Mach dir keine Sorgen, wenn du krank bist

Bist du mal krank und bringst deinem Chef ein Attest vom Arzt, dann brauchst du dir keine Sorgen um dein Gehalt zu machen. Du bekommst dann für mindestens vier Wochen deinen vollen Lohn. Bist du länger als vier Wochen krank, dann bekommst du noch immer einen Teilbetrag. Kannst du nicht arbeiten gehen, weil du einen Arbeitsunfall hattest oder eine Berufskrankheit bekommen hast, dann hast du sogar während acht Wochen das Recht auf dein volles Gehalt und während zusätzlichen vier Wochen auf ein Teilgehalt.

 

Weihnachtsgeld und Co

Im Kollektivvertrag findest du auch noch weitere Infos. Du kannst dort beispielsweise auch nachschauen, ob dir Zulagen, Weihnachtsgeld, Urlaubszuschüsse und Überstundenentgeld zustehen.

 

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