Jugendschutzgesetz – was darf ich eigentlich?
Juli 20, 2018
Man ist nur einmal jung – und genau während deiner Lehrzeit bist du in der wahrscheinlich aufregendsten Phase deines Lebens. Doch auch in dieser Zeit gilt es bestimmte Gesetze zu beachten. Besonders relevant ist für dich das Vorarlberger Jugendschutzgesetz: Es regelt beispielsweise wie lange du weggehen darfst, welchen Alkohol du trinken darfst und vieles mehr.
PartynächteFeiern bis die Sonne wieder aufgeht: Das geht leider erst ab einem bestimmten Alter. Bist du nämlich unter 16 und ohne Aufsichtsperson unterwegs, gelten geregelte Ausgehzeiten für dich. Befindest du dich beispielweise auf einem Konzert, in einer Disko, im Kino oder an anderen öffentlichen Orten, so gelten folgende Uhrzeiten für dich:
- bis 12 Jahre : erlaubt bis 22.00 Uhr
- 12 – 14 Jahre : erlaubt bis 23.00 Uhr
- 14 – 16 Jahre : erlaubt bis 24.00 Uhr
ab 16 Jahren kannst du weggehen, solange du willst. Allerdings können deine Eltern oder andere Erziehungsberechtigte (z.B. in Schülerheimen, Internaten) verlangen, dass du schon früher zu Hause bist als es gesetzlich vorgesehen ist. Erst mit 18 bist du volljährig und bestimmst selbst, wie lange du wegbleiben möchtest.
Woanders übernachten
Hast du die Erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten, darfst du in jedem Alter außer Haus übernachten. Ohne Aufsichtsperson ist bis zum Alter von 14 Jahren eine schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich – ab 14 Jahren genügt eine mündliche Erlaubnis.
Autostopp
Du weißt nicht, wie du heute Nacht nachhause kommen sollst und denkst dabei an Autostopp? Bevor du in Erwägung ziehst, bei einer fremden Person mitzufahren, frage vorher besser deine Eltern oder deine älteren Geschwister, ob sie dich abholen können. Autostopp kann gefährlich sein – du hast nie die Garantie, sicher unterwegs zu sein.
Auch gesetzlich ist der Autostopp geregelt: Wenn du den Autofahrer nicht persönlich kennst, ist das Autostoppen bis zu einem Alter von 14 Jahren verboten.
Alkohol und Tabak
Dieses Gesetz ist dir wahrscheinlich schon bekannt, da in beinahe jedem Supermarkt die Regelungen dazu aufhängen. Bist du unter 16 Jahre alt, so darfst du weder Alkohol noch Tabak kaufen. Ab 16 Jahren darfst du Tabak kaufen und auch leichte alkoholische Getränke wie Bier und Wein bestellen. Gebrannte alkoholische Getränke, wie beispielsweise Wodka, Bacardi oder Schnäpse, darfst du jedoch erst ab deinem 18. Geburtstag konsumieren.
Weitere gesetzliche Bestimmungen, die du während deiner Jugend beachten musst, findest du unter Jugend und Recht, eine Initiative der Polizei.
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