Noch immer keinen Ferienjob?

Juni 5, 2019

Erstes Geld und erste Berufserfahrungen: Auf der aha-Ferialjob-Börse sind über 130 Stellen online. Alle Infos rundherum gibt's in unserem Experten-Interview.

Roller, Handy, Freizeit, Ausgehen – ganz ehrlich, in erster Linie geht es beim Ferialjob ums liebe Geld. Idealerweise gibt’s als Zugabe noch die Schnuppermöglichkeit für den späteren Beruf, wertvolle Erfahrungen und Kontakte. Entsprechend groß ist das Interesse an lukrativen Stellen und nicht jeder genießt den Luxus, bei Betrieben von Familie oder Bekannten unterzukommen. Wie praktisch, dass es mit der aha-Ferienjob-Börse eine Übersicht an aktuell über 130 Stellen gibt. Darüberhinaus haben die Experten der Jugendinfo Vorarlberg viele nützliche Tipps und Ratschläge für alle Interessierte auf Lager. Wir haben die wichtigsten Punkte im Interview mit Stellenleiterin Julia Fenkart (Bludenz) besprochen.

 

„Keine Fehler in der Bewerbungsmappe“

Aktuell gibt es über 130 Ferien- und Nebenjobs auf eurer Plattform: Welche Jobs sind erfahrungsgemäß am meisten gefragt?
Jugendliche entscheiden sich sehr individuell für einen Ferienjob, da sie ganz unterschiedliche Bedürfnisse haben. Also etwa, ob man erste Berufserfahrungen sammeln oder Geld für den Urlaub oder Führerschein verdienen möchte. Mit der aha Ferien- und Nebenjob-Börse bieten wir eine Plattform auf der Jugendliche ganz unterschiedliche Jobs und Möglichkeiten finden.

Wer kann/darf sich überhaupt für einen Ferienjob bewerben?
Jugendliche müssen mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht (9 Schuljahre) vollendet haben. Erst dann können sie sich auf einen Ferienjob ihrer Wahl bewerben. Schon davor gibt es Möglichkeiten, z. B. kann man mit 13 Jahren bereits als JunghirtIn arbeiten oder mit 14 Jahren als BabysitterIn. Natürlich können sich junge Menschen auch jederzeit ehrenamtlich engagieren und so erste Erfahrungen sammeln, die mit dem „aha plus“-Programm schon bald nachgewiesen werden können.

Was gilt es bei der Bewerbung zu beachten?
Vorab sollte man sich über das Unternehmen informieren und sich die Anforderungen für den Ferialjob gut anschauen. Wichtig ist, dass die Bewerbungsunterlagen keine Fehler enthalten. Daher sollte unbedingt noch jemand anderes die Unterlagen gegenlesen. Hat man einen Ferienjob gefunden, erstellt man eine Bewerbung. Der Umfang richtet sich nach den Anforderungen im Stelleninserat von Lebenslauf bis zu kompletter Bewerbungsmappe. Die Mappe kann auch ein Deckblatt enthalten, muss aber nicht. Folgenden Dokumente sollten aber dabei sein:

  • Bewerbungsschreiben: Hier legt man dar, warum man sich für diesen Ferienjob bewirbt und welche Erfahrungen man mitbringt. Diese Erfahrungen kann man in der Schule gesammelt haben, aber auch bei einem freiwilligen Engagement in einem Verein, in der Gemeinde oder einer Organisation.
  • Lebenslauf mit Foto: Dieser gibt einen Überblick über die persönlichen Daten, die Ausbildung und Fähigkeiten oder besonderen Kenntnisse. Bereits gemachte Berufserfahrung und spezielle Interessen soll man hier auch anführen.
  • Zeugnisse

 

„Finger weg von Firmen, die im Vorhinein Geld verlangen“

Was gilt es generell zu beachten, bevor man sich für einen Ferialjob bewirbt?
Es ist wichtig darauf zu achten, dass in der Stellenausschreibung eine konkrete Ansprechperson genannt wird. Jobangebote, bei denen nur eine Telefonnummer angegeben ist, sind mit Vorsicht zu genießen. Auch Inserate, die ein sehr hohes Gehalt versprechen, aber keine konkrete Stellenbeschreibung enthalten, sind eher zu meiden. Bei Promotionsjobs sollten man vorab prüfen, wie hoch der Fixlohn ist und wie viel vom Lohn von einer Provision abhängig ist. Jugendliche sollten sich die Frage stellen, ob sie gerne offen und direkt auf andere Menschen zugehen und ihnen auf der Straße z. B. ein Spendenabo verkaufen können. Ganz wichtig: Finger weg, von Firmen, die im Vorhinein Geld verlangen!

Welche grundlegenden Pflichten/Rechte hat ein Ferienjob-Mitarbeiter?
Die Rechte und Pflichten einer Ferialkraft sollten schriftlich festgelegt werden. Entweder mit einem Dienstvertrag oder einem Dienstzettel. Üblicherweise enthält ein Dienstzettel

  • die Daten von ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn.
  • den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende.
  • die Arbeitszeit. Wichtig: Jugendliche unter 18 Jahre dürfen keine Überstunden machen. Sollte es keine Zeiterfassung geben, sollte man selbst die Arbeitszeiten und Pausen aufschreiben.
  • den Dienstort.
  • eine Beschreibung der Tätigkeiten.
  • die Höhe des Gehalts, das sich nach dem Kollektivvertrag richtet.
  • die Sonderzahlungen und den Urlaubsanspruch.
  • die Bezeichnung des Kollektivvertrages, der für die entsprechende Branche gültig ist.

Sollten Jugendliche detaillierte Fragen haben oder Unterstützung bei diesem Thema brauchen, dann können sie sich jederzeit an die Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer wenden. Noch ein Tipp: Am Ende des Jahres gibt es für Ferialkräfte die Möglichkeit, die Lohnsteuer über die Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurückzubekommen.

Foto: Shutterstock/aha