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Sicherheit am Arbeitsplatz
Juni 8, 2018
Während der Lehre bekommst du die Möglichkeit viele spannende Sachen zu machen, die viele Menschen nie zu Gesicht bekommen. Als Tischler-Lehrling kannst du beispielsweise mit Kreissägen arbeiten, als angehender Kunststofftechniker bearbeitest du Rohstoffe, als Automechaniker-Lehrling kann es mal vorkommen, dass du Teile zusammenschweißen musst. Alle diese Tätigkeiten sind nicht ungefährlich. Sicherheit muss aber immer vorgehen. Damit niemand am Arbeitsplatz krank wird oder sich verletzt, gibt es das sogenannte ‚Arbeitnehmerschutzgesetz‘. Dieses gilt für jeden: egal ob jung oder alt.
Für Lehrlinge gelten besondere Regeln
Für dich als Jugendlichen gelten aber nochmals verstärkte Regelungen, weil du größeren Gefahren ausgesetzt bist. Du kannst beispielsweise noch nicht so schwer schleppen, wie ein erwachsener Bauarbeiter, der es schon seit Jahren gewohnt ist, körperlich zu arbeiten. Es wäre auch unverantwortlich, wenn du alleine mit Maschinen, Geräten oder Substanzen arbeiten würdest, die du noch nicht so gut kennst – schließlich hast du deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen und kannst noch nicht alles wissen. Damit du diese Tätigkeiten dennoch während deiner Ausbildung durchführen kannst, gilt die Regel: nicht ohne Aufsicht. Es muss jederzeit ein Verantwortlicher vor Ort sein, der sofort eingreifen kann, falls eine Gefahr eintritt. Das heißt nicht, dass dein Lehrlingsausbilder die ganze Zeit neben dir stehen muss. Er sollte aber in der Lage sein, schon im Vorfeld einzuschätzen, ob Gefahr besteht und dann ein wachsames Auge auf dich haben.
Gefahrenunterweisung
Im ersten Lehrjahr steht in der Berufsschule auch eine spezielle Gefahrenunterweisung auf dem Stundenplan. Dir wird dann während 24 Unterrichtseinheiten erklärt, wie du dich am besten an deinem Lehrlingsplatz verhältst, damit du weder krank wirst, noch dich verletzt. Nach Absolvieren dieser Unterrichtseinheiten, darfst du schon nach zwölf Monaten Tätigkeiten machen, die du ansonsten erst nach 18 Monaten machen dürftest.
Wenn du dich noch genauer über die Sicherheitsvorkehrungen für Lehrlinge informieren willst, dann schau im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz nach. Im Allgemeinen kann man aber sagen, dass es in folgenden Fällen Sonderregelungen für Lehrlinge gibt:
- Bei der Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen
- Beim Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen
- Beim Arbeiten und psychischen und physischen Belastungen
- Beim Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln
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