Was bedeutet „Ausgezeichneter Lehrbetrieb Vorarlbergs“?
Oktober 15, 2017
Immer wieder werben Ausbildungsbetriebe mit dem Siegel „Ausgezeichneter Lehrbetrieb“. Doch was bedeutet das eigentlich? Wir gehen der Sache auf den Grund.
Ausgezeichnete Lehrbetriebe:
- haben regelmäßig Kontakt zu den Eltern und der Berufsschule und kümmert sich um den Lernfortschritt.
- bietet, bei Bedarf oder schlechten Schulnoten, Zusatzunterricht oder
Lernhilfen an. - beweist besonderes Engagement bei der Ausbildung lernschwacher oder sozial benachteiligter Lehrlinge.
- führt Lernschwache oder sozial benachteiligte Lehrlinge erfolgreich zur Lehrabschlussprüfung. Die haben beim ersten Antreten bestanden.
- Die Zahl der Auflösungen von Lehrverträgen innerhalb der letzten 6 Jahre, nach Ablauf der Probezeit, liegt deutlich unter 25% der abgeschlossenen Lehrverträge.
- lassen die Lehrlinge fachliche Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Schulungen und Kursen besuchen.
- unterstützt auch Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung der Lehrlinge.
- Der Lehrberechtigte, bzw. der/die Ausbilder/innen besuchen ausbildungs-orientierte Weiterbildungsveranstaltungen.
- Mindestens 10% der Lehrlinge haben ihre Lehrabschlussprüfungen mit Auszeichnung
oder mit gutem Erfolg abgelegt. - bildet derzeit aus und hat mindestens 2 Lehrlinge in den letzten 6 Jahren (in unterschiedlichen Ausbildungsturnussen) ausgebildet. Die sind zur Lehrabschlussprüfung angetreten und diese bestanden.
- Die Ausstattung, Führung und Organisation des Betriebes muss auf aktuellem Stand sein. Der Betrieb muss dem Berufsbild entsprechend ausbilden und allfällige Defizite durch einen Ausbildungsverbund abdecken.
- Die Ausbildung hat ein überdurchschnittliches Qualitätsniveau zum Ziel (besonderes Engagement des/der Ausbilder(s), Auszeichnungen bei Prüfungen, Stellenwert der Ausbildung im Betrieb). Was hebt den Betrieb bei der Ausbildung von Lehrlingen von anderen Betrieben ab? Was rechtfertigt die Auszeichnung?
- hält die wesentlichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein (Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz; Berufsausbildungsgesetz, AZG).
- hat eine schriftliche Ausbildungsplanung (Ausbildungsnachweis, Ausbildungsmappe, u. dgl.), die die Ausbildung im Umfang des gesamten Berufsbildes sicherstellt.
- Ausbilder und Lehrling sprechen in mindestens halbjährlichen Feedback-Gesprächen über den Ausbildungsfortschritt.
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