Was du zu Probezeit, Überstunden und Co. wissen solltest
Januar 26, 2018
Probezeit
Die Probezeit ist dazu da, um sowohl dir als Lehrling, als auch deinem Arbeitgeber eine „Kennenlernphase“ zu ermöglichen. Sie dauert drei Monate und zeichnet sich durch ein ganz bestimmtes Merkmal aus: Während der Probezeit, also den ersten drei Monaten deiner Lehre, kannst du oder dein Arbeitgeber den Lehrvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen. Das heißt auf der einen Seite, dass du in diesen drei Monaten deinen Arbeitgeber merken lassen musst, dass du genau der/die Richtige für diese Lehrstelle bist. Auf der anderen Seite bietet die Probezeit dir die Möglichkeit, festzustellen ob der Betrieb zu dir passt und dir deine Arbeit gefällt.
Lehrlingsentschädigung
Hast du während deiner Lehre Anspruch auf einen Lohn? Ja, hast du! Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir eine Entschädigung gemäß dem jeweiligen Kollektivvertrag zu bezahlen. Sollte es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag geben, musst du die Höhe deines Lohnes und der Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) mit dem Betrieb vereinbaren. Besonders wichtig ist, diese Vereinbarung schriftlich in deinem Lehrvertrag festzuhalten!
Überstunden
Länger bei der Arbeit bleiben, ohne etwas dafür bezahlt zu bekommen? Das geht während deiner Lehre auf keinen Fall. Überstunden darfst du sowieso erst ab deinem 18. Geburtstag machen. Solltest du vorher schon Überstunden machen müssen, musst du diese auch bezahlt bekommen. Die Bezahlung ist höher als dein normaler Stundenlohn, denn zusätzlich zu deinem Stundenlohn kommt ein Überstundenzuschlag dazu.
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