Sonderzahlungen

Was genau sind eigentlich Sonderzahlungen?

September 19, 2018

Da freut sich das Lehrlingskonto: Sogenannte Sonderzahlungen sind beispielsweise das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Sowohl Weihnachtsgeschenke als auch der Sommerurlaub können das Konto ganz schön belasten. Deshalb freut sich jeder Arbeitnehmer, wenn das monatliche Entgelt zwei Mal im Jahr höher ausfällt.

Zu den Sonderzahlungen zählen unter anderem das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld) sind aus der österreichischen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken, obwohl es für Mitarbeiter in privaten Unternehmen keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist vor allem im Branchenkollektivvertrag  geregelt.

Wie hoch sind die Sonderzahlungen?

Da es für die Sonderzahlungen keine gesetzliche Regelung gibt, hängt die Höhe des Betrags vom Kollektivvertrag ab, der dafür gilt. Meistens beträgt das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld eine monatliche Lehrlingsentschädigung (oder später dann ein Monatsgehalt/Monatslohn). Es gibt aber auch Branchen, in denen weniger gezahlt wird.

Wann kann ich mit dem zusätzlichen Geld rechnen?

Auch diese Information holst du dir am besten aus deinem geltenden Kollektivvertrag. Dennoch können wir dir sagen, was in den meisten Unternehmen üblich ist: Das Weihnachtsgeld ist, wie der Name schon verrät, meist im November und Dezember fällig. Damit deinem Sommerurlaub nichts mehr im Weg steht, bekommst du das Urlaubsgeld meist im Juni oder Juli.

Anteilige Sonderzahlungen

Warst du nicht das ganze Jahr im Betrieb, sondern bist beispielsweise erst im September eingestiegen, bekommst du meist nicht die volle Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes: Der Betrag wird dementsprechend gekürzt.

 

Wichtig: Das Urlaubsgeld ist nicht mit dem Urlaubsentgelt zu verwechseln. Urlaubsentgelt ist jenes Geld, das dir während deines Urlaubs zustehst, obwohl du nicht zur Arbeit gehst.

 

Detaillierte Informationen rund um Sonderzahlungen, beispielsweise im Fall einer Kündigung, findest du bei der Arbeiterkammer.

 

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