Was ist eigentlich die Behaltepflicht?
Januar 18, 2019
Im Lehrbetrieb bleiben? Oder doch lieber etwas Neues suchen? Diese Fragen stellen sich unzählige Lehrlinge jedes Jahr kurz vor ihrem Abschluss. Wenn du in dieser Hinsicht noch unschlüssig bist, ist das jedoch kein Grund dir selbst allzu großen Druck zu machen. Denn: Die Behaltepflicht nimmt dir diese Entscheidung zumindest für die ersten drei Monate nach deiner Lehre ab. Wenn du deine Lehre innerhalb der vereinbarten Zeit beendest, also deine Lehrabschlussprüfung innerhalb der Lehrzeit erfolgreich abgelegt hast, ist dein Lehrbetrieb dazu verpflichtet, dich nach der Lehre noch drei Monate im erlernten Beruf zu behalten. Wichtig: Diese Zeit kannst du in Anspruch nehmen – musst du aber nicht!
Für’s leichtere Verständnis: Dein Lehrverhältnis endet am Sonntag nach der Prüfung, sofern du diese bestanden hast. Die Behaltezeit beginnt am darauffolgenden Montag.
Wenn du die Lehrabschlussprüfung erst nach Lehrzeitende ablegst, beginnt die Behaltepflicht am Tag nach dem im Vertrag vereinbarten Lehrzeitende.
Verlängerte Behaltezeit
Manche Kollektivverträge sehen eine zusätzliche Behaltezeit vor. Das heißt also, dass die drei Monate auch ausgeweitet werden können. Im Handel sind es beispielsweise fünf statt drei Monate.
Reduzierte Weiterverwendungszeit
Wenn du in deinem aktuellen Lehrbetrieb nur einen Teil deiner Lehrzeit absolviert hast (weniger als die Hälfte), dann ist dein Lehrbetrieb nur im halben Ausmaß (also 1,5 Monate) zur Weiterverwendung verpflichtet.
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