Zivildienst und Wehrdienst während der Lehre
Juni 22, 2018
Jeder männliche Österreicher ist ab dem 17. Lebensjahr stellungspflichtig. Ab deinem 18. Lebensjahr kannst du also zum Wehrdienst einberufen werden. Hast du bis spätestens drei Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung abgegeben, so hast du auch die Möglichkeit, alternativ zum Wehrdienst, den Zivildienst zu absolvieren.
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Egal, für was du dich entscheidest: Es ist durchaus möglich, dass sich die Zuweisung zum Zivildienst oder die Einberufung zum Wehrdienst zeitlich mit deiner Lehre überschneiden. Ist dies der Fall, so informiere deinen Vorgesetzten. Du stehst dann unter einem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dein Chef darf dein Lehrverhältnis nicht einfach auflösen. Er muss deinen Lehrlingsplatz bis einen Monat nach Beendigung des Wehrdienstes oder des Zivildienstes für dich reservieren. Wirst du während der Weiterverwendungszeit zum Zivil- oder Wehrdienst einberufen, dann wird deine Weiterverwendungszeit unterbrochen und du kannst ebenfalls nach dem Dienst wieder weiter arbeiten.
Sechs Tage Pause
Spätestens sechs Tage, nachdem du deinen Dienst abgeschlossen hast, musst du wieder arbeiten gehen. Denk unbedingt daran. Sonst kannst du nämlich entlassen werden. Das wäre echt schade. Übrigens: Überschneidet sich die Musterung terminlich mit der Lehrabschlussprüfung, so kannst du dich bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz melden. Die Zuständigen verschieben deinen Musterungstermin dann einfach. Du kannst auch einen Antrag stellen, in dem du darum bittest, den gesamten Dienst aufzuschieben, wenn du der Meinung bist, dass er zu einem Nachteil in deiner Ausbildung führt.
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