volljährig

Endlich 18!

Dezember 27, 2018

Bist du volljährig, ändern sich auch jede Menge Gesetze für dich.

Ab deinem 18. Geburtstag darfst du nicht nur in alle Diskotheken, Alkohol und Tabak kaufen oder den Führerschein machen, sondern es verändern sich auch jede Menge andere Dinge. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bist du nämlich offiziell volljährig. Das bedeutet, dass Rechtsbeschränkungen, die für Minderjährige gelten, entfallen. Du hast ab sofort alle Rechte und Pflichten, die auch Erwachsene haben – du bist also für alles was du unterschreibst, kaufst oder anstellst selbst verantwortlich, denn die Aufsicht durch die Eltern erlischt.

Verträge und Finanzielles

Ab jetzt bist du voll geschäftsfähig. Das heißt, dass du ohne Zustimmung deiner Eltern/eines gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen kannst. Du kannst beispielsweise selbst ein Konto eröffnen, einen Kredit aufnehmen oder einen Mietvertrag abschließen. Mit dieser Freiheit kommen jedoch auch alle Verpflichtungen einher, die diese Verträge in sich haben. Deshalb gilt: Vor dem Unterschreiben immer jeden Vertrag genauestens durchlesen und nachhaken, wenn etwas unklar ist!

Erwachsenenstrafrecht gilt

Das Jugendstrafrecht ist Geschichte – mit der Volljährigkeit kommt auch das Erwachsenenstrafrecht. Jedoch sind auch für „junge Erwachsene“ bis zum 21. Geburtstag mildere Sonderregelungen vorgesehen. Diese sind beispielsweise:

  • Das Gericht, in dessen Bezirk du wohnst, ist für dich zuständig
  • Bis zum 21. Lebensjahr ist der/die Jugendrichter/in für dich zuständig
  • Der Strafrahmen für Jugendliche ist milder als der für Erwachsene. Auch Leute zwischen 18 und 21 Jahren fallen in eine eingeschränkte Strafdrohung.
  • Zu Vernehmungen kannst du eine Vertrauensperson mitnehmen.

Längere Arbeitszeiten

Bist du noch Lehrling, gelten in Sachen Arbeitszeiten nach wie vor spezielle Bereich des Kinder- und Jungend-Beschäftigungsgesetzes für dich.
Generell gilt jedoch: Bist du volljährig, darfst du mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten – auch samstags, sonntags und in der Nacht. Je nach Branche (z.B. im Handel oder Gastgewerbe) ist es auch unter 18 erlaubt, am Wochenende zu arbeiten. Siehe hier.

 

Mehr Informationen rund um alles, was ab dem 18. Geburtstag auf dich zukommt, liest du beispielsweise beim aha.