Todesfall in der Familie – darf ich Urlaub nehmen?
November 19, 2018
Stirbt ein Familienangehöriger ist das keine leichte Situation. Wie erzähle ich in meiner Firma davon bzw. muss ich überhaupt etwas sagen? Darf ich von der Arbeit fernbleiben? Und wird mein Entgelt weiterbezahlt? Unerwartete, schwierige Situationen bringen auch jede Menge Fragen mit sich – wir zeigen dir, was dir als Lehrling im Ernstfall zusteht.
Zuallererst: Als Lehrling gelten für dich dieselben Urlaubsbestimmungen wie für Arbeiter oder Angestellte. Im Todesfall gelten Sonderurlaubsregelungen, die in den jeweiligen Kollektivverträgen zu finden sind. In der Regel ist im Großteil der Kollektivverträge das Recht auf einen Sonderurlaub für den Tod des Angehörigen zwischen einem und drei Tagen festgemacht. Großteils gilt Folgendes:
- 3 Urlaubstage: beim Tod eines Ehepartners/Lebensgefährten/Lebenspartner
- 2 Urlaubstage: Tod der Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Geschwister, Stiefkinder und Pflegekinder – wenn du mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebst
- 1 Urlaubstag: Teilnahme an der Beerdigung der oben genannten Angehörigen, die nicht im gleichen Haushalt lebten, sowie der Großeltern
Im Zweifelsfall kannst du bei der Personalabteilung innerhalb deiner Firma, oder der Arbeiterkammer nachfragen. Die Arbeiterkammer findest du in Bludenz, Feldkirch, Dornbirn und Bregenz.
Wichtig: Bei einem solchen Anlass hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Das Gespräch zum Chef suchen
Bestimmt nimmt es dir keiner deiner Vorgesetzten übel, wenn du im Notfall nicht pünktlich zur Arbeit kommst, oder nicht sofort Bescheid gibst. Um dennoch Missverständnisse über unentschuldigtes Fernbleiben zu vermeiden, suche so schnell wie möglich das Gespräch zu deinem Chef. Scheu dich nicht davor, er hat bestimmt Mitgefühl für deine Situation!
Sonstige wichtige Gründe
Andere Gründe, warum du einen Urlaubstag inkl. Entgeltfortzahlung bekommen kannst, ist beispielsweise ein Arztbesuch, Vorladung zu Behörden, ein Umzug, oder (d)eine Hochzeit (von nahen Angehörigen).
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