Wenn mal etwas im Lehrbetrieb kaputt geht

Wenn mal etwas im Lehrbetrieb kaputt geht

Juni 1, 2018

Kurz nicht aufgepasst, schon liegt das Firmenhandy am Boden und hat einen Bildschirmschaden. Aber wer haftet dafür, wenn etwas kaputt geht?

Ein Sachschaden kann schneller passieren, als einem lieb ist. Passiert dies im Lehrlingsbetrieb mit Arbeitsgeräten oder anderen Sachen, so kann dies ein sehr unangenehmes Gefühl sein – schließlich kann man nicht im Vorfeld wissen, wie der Chef reagiert. Bitte versuch es jedoch nicht zu vertuschen. Lügen haben meistens eh nur kurze Beine. Sei einfach ehrlich und rede deinen Vorgesetzten offen darauf an, dass du etwas kaputt gemacht hast. Wenn er professionell ist, wird er dich nicht anschreien und versuchen, gemeinsam mit dir eine Lösung zu suchen. Grundsätzlich ist es so, dass Fehler, die sich entschuldigen lassen, vom Arbeitgeber übernommen werden.

 

Hol dir im Zweifelsfall Unterstützung

Übernimmt der Chef die Kosten eines großen Schadens nicht und du hast weder fahrlässig gehandelt, noch vorsätzlich etwas kaputt gemacht, dann gib auf jeden Fall nicht vorschnell eine Schulderklärung ab. Behält der Chef dann auch noch einen Teil deines Lohns ein, um den Schaden zu decken, solltest du innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprechen und dich von einem Experten beraten lassen. Gute Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Arbeiterkammer, Versicherungsberater oder ein Anwalt. Diese können am besten einschätzen, ob du tatsächlich für den Schaden aufkommen musst oder nicht. Im Zweifelsfall wird ein Gericht entscheiden. Und übrigens, solch ein Verfahren darf keine negativen Konsequenzen für deine Anstellung haben oder gar zur Kündigung führen. Es sei denn, du hast den Schaden tatsächlich absichtlich angerichtet.

 

Photo by Ali Abdul Rahman on Unsplash